LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 19.11.2018
L 8 U 60/15 ZVW
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 5a; SGB VII § 121 Abs. 1; SGB VII § 123 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 123 Abs. 2; SGB VII § 136 Abs. 3 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 27.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 86/10

Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung zur landwirtschaftlichen UnfallversicherungLandwirtschaftliche Unternehmereigenschaft bei der Bewirtschaftung einer Heuwiese

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.11.2018 - Aktenzeichen L 8 U 60/15 ZVW

DRsp Nr. 2019/1709

Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung Landwirtschaftliche Unternehmereigenschaft bei der Bewirtschaftung einer Heuwiese

Der Bewirtschafter einer Wiese, die zur Heuproduktion genutzt wird, ist als landwirtschaftlicher Unternehmer Mitglied in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und unterliegt damit der Beitragspflicht, auch wenn er einen Großteil der Organisation an einen Dritten abgegeben hat.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 27. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Rechtsstreits im Berufungsverfahren sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens beim Bundessozialgericht zum Aktenzeichen B 2 U 78/15 B.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 5a; SGB VII § 121 Abs. 1; SGB VII § 123 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 123 Abs. 2; SGB VII § 136 Abs. 3 Nr. 1;

Tatbestand

Der Rechtsstreit wird von der Klägerin als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemannes, des ehemaligen Klägers J______ H______, geführt. Die Beteiligten streiten über die Mitgliedschaft des damaligen Klägers bei der Beklagten und deren Festsetzung der Beitragsumlage für das Jahr 2009. Klägerseits wird geltend gemacht, es stünden auch die Beitragsbescheide für die Jahre 2010 und 2011 im Streit.