Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 6. Mai 2015 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Persönlichen Budgets und über die Rechtmäßigkeit der Entziehung der dem Kläger gewährten Verletztenrente mit Wirkung ab dem 1. Juni 2013.
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