Der Ordnungsgeldbeschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 7. Februar 2023 wird aufgehoben.
Die Landeskasse hat der Beschwerdeführerin die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
I.
Die Beschwerdeführerin, eine im MVZ B. angestellte Ärztin, begehrt die Aufhebung eines verhängten Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens als Zeugin zum Termin.
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