Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 17. Januar 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger dessen notwendige außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe einer Altersrente, konkret um die Rechtmäßigkeit der Korrektur einer Hochrechnung.
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