Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Oktober 2018 geändert.
Die Klage gegen den Bescheid vom 14. April 2016 wird als unzulässig abgewiesen.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger neun Zehntel der Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|