Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Neuruppin vom 4. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Rücknahmeentscheidung hinsichtlich der Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 31. Oktober 2012 und der damit einhergehenden Erstattungsforderung in Höhe von 11.456,34 Euro.
Die Klägerin wurde am … 1962 geboren.
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