LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 27.10.2022
L 3 AS 115/21
Normen:
SGB I § 60 Abs. 1; SGB I § 66 Abs. 1; SGB I § 66 Abs. 3; SGB I § 67; SGB II § 9 Abs. 1; Alg II-V § 3 Abs. 2; Alg II-V § 3 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 16.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 547/16

Rechtmäßigkeit der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IIErforderlichkeit der Vorlage der Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.10.2022 - Aktenzeichen L 3 AS 115/21

DRsp Nr. 2023/5981

Rechtmäßigkeit der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Erforderlichkeit der Vorlage der Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Die Vorlage von Einkommensteuerbescheiden entbindet nicht von der konkreten, monatsbezogenen Angabe sowohl in der abschließenden als auch der prognostischen Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 16. März 2021 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB I § 60 Abs. 1; SGB I § 66 Abs. 1; SGB I § 66 Abs. 3; SGB I § 67; SGB II § 9 Abs. 1; Alg II-V § 3 Abs. 2; Alg II-V § 3 Abs. 3;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Versagungsbescheides nach § 66 Sozialgesetzbuch, 1. Buch (SGB I).