BVerwG - Beschluss vom 25.08.2016
1 WB 7.16
Normen:
BPersVG § 8; BPersVG § 47 Abs. 2; WBO § 17 Abs. 3 S. 2; WBO § 23a Abs. 2;

Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt unter Nutzung einer Planstelle zur besonderen Verwendung

BVerwG, Beschluss vom 25.08.2016 - Aktenzeichen 1 WB 7.16

DRsp Nr. 2016/16474

Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt unter Nutzung einer Planstelle zur besonderen Verwendung

Soweit hinsichtlich der Voraussetzungen für die Zuversetzung auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt gemäß Nr. 2.2.2 ZDv A-1360/4 Planstellen z.b.V. für Soldaten in Anspruch genommen werden können, deren Dienstposten weggefallen ist und die nicht sofort auf andere ihrem Dienstgrad/ihrer Besoldungsgruppe und ihrer Ausbildung entsprechende Dienstposten umgesetzt werden können, ist es unschädlich, wenn in diesem Sinne geeignete Dienstposten in der neuen Struktur nicht schlechterdings fehlten, sondern prioritär mit anderen Soldaten besetzt wurden und der betreffende Soldat deswegen nicht auf einen "regulären" Dienstposten umgesetzt wurde. Insbesondere ist das personalwirtschaftliche Ermessen nicht überschritten, wenn nach einer organisatorischen Änderung neu geschaffene Dienstposten vorrangig mit Soldaten besetzt werden, die in der aufzubauenden neuen Struktur noch längerfristig zu Verfügung stehen, und nicht mit Soldaten, die - wie hier der betreffende Soldat - nur noch über eine kurze Restdienstzeit bis zur voraussichtlichen Zurruhesetzung verfügen.

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BPersVG § 8; BPersVG § 47 Abs. 2; WBO § 17 Abs. 3 S. 2; WBO § 23a Abs. 2;

Gründe

I