BVerwG - Beschluss vom 21.07.2016
1 WB 31.15
Normen:
BPersVG § 47 Abs. 2; WBO § 6 Abs. 1; WBO § 17 Abs. 4 S. 1;

Rechtmäßigkeit der Versetzung eines schwerbehinderten Berufssoldaten

BVerwG, Beschluss vom 21.07.2016 - Aktenzeichen 1 WB 31.15

DRsp Nr. 2016/15207

Rechtmäßigkeit der Versetzung eines schwerbehinderten Berufssoldaten

Soweit § 6 Abs. 1 WBO für den Beginn der Beschwerdefrist nur die tatsächliche, positive Kenntnis des betroffenen Soldaten vom Beschwerdeanlass voraussetzt, gilt dies insbesondere auch für die Versetzung eines Soldaten. Diese kann nicht nur durch eine (förmliche) Versetzungsverfügung erfolgen; vielmehr stellt die über zuständige Vorgesetzte oder personalbearbeitende Stellen vermittelte Bekanntgabe eine rechtlich nicht zu beanstandende und in der Bundeswehr übliche Form dar, die regelmäßig für eine fristauslösende Kenntnisnahme genügt.

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BPersVG § 47 Abs. 2; WBO § 6 Abs. 1; WBO § 17 Abs. 4 S. 1;

Gründe

I

Der Antragsteller wendet sich gegen seine Versetzung von A nach B.

Der ... geborene Antragsteller ist Berufssoldat in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; seine Dienstzeit endet voraussichtlich mit Ablauf des .... Zuletzt wurde er am ... zum Hauptmann befördert und mit Wirkung vom ... in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 eingewiesen.