LSG Bayern - Beschluss vom 12.05.2017
L 11 AS 366/17 RG
Normen:
SGG § 60;

Rechtmäßigkeit des Erlasses eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden VerwaltungsaktesStatthaftigkeit einer GegenvorstellungUnzulässigkeit eines AblehnungsgesuchesParallelentscheidung zu LSG Bayern L 11 AS 339/17 RG v. 12.05.2017

LSG Bayern, Beschluss vom 12.05.2017 - Aktenzeichen L 11 AS 366/17 RG

DRsp Nr. 2018/10788

Rechtmäßigkeit des Erlasses eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches Parallelentscheidung zu LSG Bayern L 11 AS 339/17 RG v. 12.05.2017

Tenor

I.

Die Anhörungsrüge, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Gegenvorstellung im Verfahren L 11 AS 31/13 werden verworfen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 60;

Gründe

I.