LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.08.2022
L 1 KR 267/20 KL
Normen:
SGG § 197a Abs. 1;

Rechtmäßigkeit einer Beanstandungsverfügung des Bundesministeriums für GesundheitRegelungskompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2022 - Aktenzeichen L 1 KR 267/20 KL

DRsp Nr. 2022/17873

Rechtmäßigkeit einer Beanstandungsverfügung des Bundesministeriums für Gesundheit Regelungskompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses

Der GBA hat nicht die Regelungskompetenz nach § 92 Abs 1 S 1, S 2 Nr 6 SGB V in die Hilfsmittelrichtlinie (juris: HilfsMRL) den Satz einzufügen "Erst nach Abnahme des angepassten Hörgerätes durch die verordnende Vertragsärztin oder den verordnenden Vertragsarzt darf die endgültige Abgabe an die Versicherte oder den Versicherten erfolgen".

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen eine Beanstandungsverfügung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

§ 30 der Hilfsmittel-Richtlinie in der Fassung vom 17. Juli 2014 lautete: