Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen eine Beanstandungsverfügung des Bundesministeriums für Gesundheit (
§ 30 der Hilfsmittel-Richtlinie in der Fassung vom 17. Juli 2014 lautete:
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