LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 12.10.2023
L 15 AS 490/21
Normen:
SGB II § 22; SGB X § 45 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Bremen, vom 24.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 34 AS 1561/19

Rechtmäßigkeit von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung; Fehlende Anspruchsberechtigung in der ursprünglich festgesetzten Höhe wegen geringerer Hilfebedürftigkeit aufgrund des Verbleibs in der Haushaltsgemeinschaft

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.10.2023 - Aktenzeichen L 15 AS 490/21

DRsp Nr. 2024/5183

Rechtmäßigkeit von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung; Fehlende Anspruchsberechtigung in der ursprünglich festgesetzten Höhe wegen geringerer Hilfebedürftigkeit aufgrund des Verbleibs in der Haushaltsgemeinschaft

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 22; SGB X § 45 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von drei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden des Beklagten für die Monate Juli 2017 bis einschließlich März 2018.