SG Stuttgart, vom 17.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 U 383/19
Rechtmäßigkeit von Haftungsbescheiden im Rahmen der Beitragshaftung bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrags im Baugewerbe in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an die Prüfung der Zuverlässigkeit von Nachunternehmern
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen L 10 U 1400/20
DRsp Nr. 2022/14842
Rechtmäßigkeit von Haftungsbescheiden im Rahmen der Beitragshaftung bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrags im Baugewerbe in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an die Prüfung der Zuverlässigkeit von Nachunternehmern
1. Nach § 150 Abs. 3 S. 1 2. Alt. SGB VII i.V.m. § 28e Abs. 3a bis 3fSGB IV haftet ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen i.S.v. § 175 Abs. 2SGB VII beauftragt, als sog. Hauptunternehmer für die Erfüllung der Zahlungspflicht von Beiträgen dieses Unternehmers oder eines von diesem Unternehmer beauftragten Verleihers wie ein selbstschuldnerischer Bürge.2. Bei der Auswahl des Nachunternehmers hat der Hauptunternehmer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden. Hierzu gehört u.a. eine gewissenhafte Nachprüfung, ob die vom Nachunternehmer angebotene Leistung die Lohnkosten mit den Sozialversicherungsbeiträgen zutreffend einkalkuliert hat.
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