LAG Hamm - Urteil vom 26.09.2006
9 Sa 132/05
Normen:
BGB § 117 ; BGB § 313 ; BGB § 388 ;
Vorinstanzen:
ArbG Minden - 2 Ca 904/05 - 16.11.2005,

Rechtsanwalt als Konzessionsträger; Beschränkung einer Aufrechnung im Prozess nach Anspruchsgrundlagen

LAG Hamm, Urteil vom 26.09.2006 - Aktenzeichen 9 Sa 132/05

DRsp Nr. 2007/5895

Rechtsanwalt als "Konzessionsträger"; Beschränkung einer Aufrechnung im Prozess nach Anspruchsgrundlagen

Normenkette:

BGB § 117 ; BGB § 313 ; BGB § 388 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Wesentlichen um Vergütungsansprüche des Klägers.

Der Kläger, von Beruf Rechtsanwalt, war auf der Grundlage eines als "Anstellungsvertrages" überschriebenen Vertrages ab 01.06.2004 bei der Beklagten als Rechtsanwalt eingestellt. Dieser Anstellungsvertrag enthält folgende Bestimmungen:

"1. Vertragsbeginn, Befristung und Aufgabenstellung

Der Angestellte wird ab 01.06.2004 als Rechtsanwalt eingestellt.

Herr E1xxxxxx beherrscht die englische und französische Sprache in Unterhaltungsform.

Das Aufgabengebiet umfasst:

Der Angestellte tritt nach außen als selbstständiger zugelassener Rechtsanwalt mit eigenem Konto bei der Volksbank Minden eG, mit Einzelvollmacht für Herrn M2xxxxx I1xxx, auf, und zwar im wesentlichen überregional in Deutschland, aber auch, falls es in der Firmengruppe U2x oder anderen interessanten Kunden erforderlich wird, im Ausland. Je nach Entwicklung soll ein weiterer Rechtsanwalt eingestellt werden.

Primärfunktion: