Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers werden der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Sozialgerichts Lüneburg vom 7. Mai 2018 sowie der die Erinnerung zurückweisende Beschluss des Sozialgerichts Lüneburg vom 18. Juni 2018 aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren (PKH).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|