LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.08.2022
7 Sa 374/21
Normen:
ArbGG § 68; BGB § 626 Abs. 1; DriG § 45 Abs. 2 S. 1; KSchG § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 04.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 240/21
ArbG Koblenz, vom 01.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 240/21

Rechtsfolgen der fehlerhaften Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.08.2022 - Aktenzeichen 7 Sa 374/21

DRsp Nr. 2022/15532

Rechtsfolgen der fehlerhaften Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters

1. Ein Urteil, an dem ein zwar ordnungsgemäß berufener, aber nicht ordnungsgemäß vereidigter Richter mitgewirkt hat, ist zwar kein Scheinurteil, unterliegt aber der Aufhebung. 2. Die unberechtigte Entnahme von Firmengeld aus einem Tresor zu privaten Zwecken stellt auch bei Hinterlegung eines Zettels über die Entnahme einen "an sich" wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar. 3. Jedoch kann eine Abwägung der Parteiinteressen im Einzelfall ergeben, dass das Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gegenüber demjenigen des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses überwiegt.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 1. September 2021, Az.: 7 Ca 240/21, aufgehoben.

Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 4. August 2021, Az.: 7 Ca 240/21, wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 14. Januar 2021 aufgelöst worden ist, sondern bis zum 31. März 2021 fortbestanden hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

2. 3.