Auf die Beschwerde des zu 1. beteiligten Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 29.01.2018 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Mit seinem am 21. Dezember 2016 beim Arbeitsgericht Koblenz eingegangenen Antrag hat der zu 1. beteiligte Betriebsrat das vorliegende Beschlussverfahren eingeleitet und die Feststellung begehrt, dass die zu 2., 3. und 4. beteiligten Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb bilden, für den er zuständig ist.
Im Kammertermin vom 7. August 2017 hat das Arbeitsgericht einen Hinweis- und Auflagenbeschluss erlassen und einen neuen Kammertermin auf den 29. Januar 2018 bestimmt.
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