LAG Hamm - Urteil vom 11.06.2015
17 Sa 1584/14
Normen:
BGB § 613a;
Fundstellen:
EzA-SD 2016, 12
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 14.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 761/13

Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich bestehender Arbeitsverhältnisse

LAG Hamm, Urteil vom 11.06.2015 - Aktenzeichen 17 Sa 1584/14

DRsp Nr. 2015/14128

Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich bestehender Arbeitsverhältnisse

Die Entscheidung des EuGH vom 18.07.2013 (C - 426/11) steht nicht dem Eintritt des Betriebserwerbers in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse entgegen. Der Eintritt des Betriebserwerbers bezieht sich auf alle individualvertraglich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst auch dynamische Bezugnahmeklauseln (Anschluss an Hessisches Landesarbeitsgericht 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 14.10.2014 - 2 Ca 761/13 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Vergütung der Klägerin in der Zeit vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2012.

Die 1954 geborene Klägerin ist auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages vom 11.10.1991 seit dem 01.10.1991 im Altenheim U-Haus in T als Krankenschwester beschäftigt.