LAG Niedersachsen, vom 13.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 675/13
ArbG Hannover, vom 07.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 101/13
Rechtsfolgen des Rücktritts von einem im Kündigungsschutzverfahren geschlossenen Vergleich
BAG, Urteil vom 24.09.2015 - Aktenzeichen 2 AZR 716/14
DRsp Nr. 2016/5297
Rechtsfolgen des Rücktritts von einem im Kündigungsschutzverfahren geschlossenen Vergleich
1. Einem Prozessvergleich fehlt die verfahrensbeendende Wirkung, wenn er als materiell-rechtlicher Vertrag wegen Mängeln in der Regelung sonstiger, prozessfremder Gegenstände nach § 779 Abs. 1 iVm. § 139BGB insgesamt nichtig ist.2. Der wirksame Rücktritt von einem zur Erledigung eines Kündigungsrechtsstreits geschlossenen Vergleich führt dazu, dass dessen prozessbeendende Wirkung entfällt.Orientierungssätze:1. Streiten die Parteien über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs, ist dieser Streit jedenfalls dann im Ausgangsverfahren auszutragen, wenn der Vergleich nicht allein aus Gründen unwirksam ist, die erst nach seinem Abschluss entstanden sind.2. Einem Prozessvergleich fehlt die verfahrensbeendende Wirkung, wenn er als materiell-rechtlicher Vertrag wegen Mängeln in der Regelung sonstiger, prozessfremder Gegenstände nach § 779 Abs. 1 iVm. § 139BGB insgesamt nichtig ist.3. Der wirksame Rücktritt von einem zur Erledigung eines Kündigungsrechtsstreits geschlossenen Vergleich führt dazu, dass dessen prozessbeendende Wirkung entfällt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.