1) Die Berufung der Widerbeklagten zu 1) und 2) gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 11.04.2018 -
2) Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten noch um Rückzahlungen von Nettolohn und gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeträgen an den Insolvenzverwalter, den nunmehrigen Beklagten und Widerkläger. Der Widerkläger behauptet, dass der Kläger und Widerbeklagte zu 1) zusammen mit seiner Mutter, der Widerbeklagten zu 2) und ehemaligen Prokuristin der Gemeinschuldnerin, ein Arbeitsverhältnis nur zum Schein mit der gescannten Unterschrift des Geschäftsführers der Gemeinschuldnerin abgeschlossen hätten, um monatliche Zahlungen gegenüber der Lohnbuchhaltung rechtfertigen zu können.
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