LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.08.2018
2 Sa 684/18
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 11.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ca 4650/16
ArbG Berlin, vom 11.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ca 7892/17

Rechtsfolgen eines fingierten Arbeitsverhältnisses

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 684/18

DRsp Nr. 2019/35

Rechtsfolgen eines fingierten Arbeitsverhältnisses

Ein mit Hilfe einer gescannten Unterschrift des Geschäftsführers zu Gunsten des eigenen Sohnes hergestellter Scheinarbeitsvertrag stellt eine Untreuehandlung nach § 266 StGB dar.

1) Die Berufung der Widerbeklagten zu 1) und 2) gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 11.04.2018 - 24 Ca 4650/16 und 24 Ca 7892/17 - wird auf ihre Kosten bei einem Streitwert von 45.890,99 EUR in der 2. Instanz zurückgewiesen.

2) Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266;

Tatbestand:

Die Parteien streiten noch um Rückzahlungen von Nettolohn und gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeträgen an den Insolvenzverwalter, den nunmehrigen Beklagten und Widerkläger. Der Widerkläger behauptet, dass der Kläger und Widerbeklagte zu 1) zusammen mit seiner Mutter, der Widerbeklagten zu 2) und ehemaligen Prokuristin der Gemeinschuldnerin, ein Arbeitsverhältnis nur zum Schein mit der gescannten Unterschrift des Geschäftsführers der Gemeinschuldnerin abgeschlossen hätten, um monatliche Zahlungen gegenüber der Lohnbuchhaltung rechtfertigen zu können.