LAG Hamm - Urteil vom 09.05.2006
19 Sa 114/06
Normen:
ZPO § 322 ; BGB § 133 § 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Münster - 5 Ca 1293/05 - 30.11.2005,

Rechtskraft des Urteils über verdeckte Teilklage - kein Ausschluss von Nachforderungen

LAG Hamm, Urteil vom 09.05.2006 - Aktenzeichen 19 Sa 114/06

DRsp Nr. 2006/27861

Rechtskraft des Urteils über verdeckte Teilklage - kein Ausschluss von Nachforderungen

»Die Rechtskraft des einer verdeckten Teilklage in vollem Umfang stattgebenden Urteils schließt Nachforderungen aus dem selben Sachverhalt grundsätzlich nicht aus.«

Normenkette:

ZPO § 322 ; BGB § 133 § 157 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufung über die ERA-Zulage 2005, die tarifliche Leistungszulage, das 13. Monatseinkommen 2004 und die Urlaubsgeldberechnung für 2004.

Der am 01.12.1942 geborene Kläger ist bei der Beklagten bzw. bei deren Rechtsvorgängerin seit dem 16.02.1979 beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet durch einen gerichtlichen Vergleich mit Ablauf des 31.07.2006.

Die Beklagte beschäftigt etwa 150 Mitarbeiter. Es besteht ein Betriebsrat.

Der Kläger ist nicht gewerkschaftlich organisiert. Die Beklagte und deren Rechtsvorgängerin waren bzw. sind tarifgebunden.

Unter dem 12.04.1988 vereinbarte der Kläger mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen schriftlichen Dienstvertrag, wegen dessen Inhalts auf Blatt 13 ff. GA Bezug genommen wird. Danach war er als "außertariflicher und leitender Angestellter eingestellt". Unter Ziffer 5 des Dienstvertrags wurde folgende Verabredung getroffen: