ArbG Erfurt, vom 27.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2223/18
Rechtskraftumfang eines klageabweisenden Prozess- oder SachurteilsRechtskraftprüfung bei identischem StreitgegenstandReichweite der materiellen Bindungswirkung einer EingruppierungsfeststellungsklageMaterielle Gewichtung der Eingruppierungsmerkmale im Eingruppierungsprozess bei unterschiedlichen Vergütungsordnungen
LAG Thüringen, Urteil vom 05.10.2021 - Aktenzeichen 1 Sa 307/19
DRsp Nr. 2022/2104
Rechtskraftumfang eines klageabweisenden Prozess- oder SachurteilsRechtskraftprüfung bei identischem StreitgegenstandReichweite der materiellen Bindungswirkung einer EingruppierungsfeststellungsklageMaterielle Gewichtung der Eingruppierungsmerkmale im Eingruppierungsprozess bei unterschiedlichen Vergütungsordnungen
Orientierungssatz:1. Der Rechtskraftumfang eines klageabweisenden Urteils bestimmt sich maßgeblich auch anhand der Tatsache, ob es sich um ein bloßes Prozessurteil handelt, welches die Klage als unzulässig abweist, oder um ein Sachurteil, welches die Begründetheit verneint.2. Eine neue Klage übe denselben Streitgegenstand kann, wenn in einem Vorprozess die Klage durch Prozessurteil als unzulässig abgewiesen wurde, nur dann als zulässig behandelt werden, wenn sich die prozessualen Umstände in dem fraglichen Punkt gegenüber dem Vorprozess geändert haben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.