LAG Thüringen - Urteil vom 05.10.2021
1 Sa 307/19
Normen:
BAT-O § 22 Anl. 1 a; TVöD -VKA § 12 Anl. 1 EntgeltO EG 10; TVöD -VKA § 12 Anl. 1 EntgeltO EG 11; TVöD -VKA § 12 Anl. 1 EntgeltO EG 12; TVÜ-VKA § 17; TVÜ-VKA § 29 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 27.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2223/18

Rechtskraftumfang eines klageabweisenden Prozess- oder SachurteilsRechtskraftprüfung bei identischem StreitgegenstandReichweite der materiellen Bindungswirkung einer EingruppierungsfeststellungsklageMaterielle Gewichtung der Eingruppierungsmerkmale im Eingruppierungsprozess bei unterschiedlichen Vergütungsordnungen

LAG Thüringen, Urteil vom 05.10.2021 - Aktenzeichen 1 Sa 307/19

DRsp Nr. 2022/2104

Rechtskraftumfang eines klageabweisenden Prozess- oder Sachurteils Rechtskraftprüfung bei identischem Streitgegenstand Reichweite der materiellen Bindungswirkung einer Eingruppierungsfeststellungsklage Materielle Gewichtung der Eingruppierungsmerkmale im Eingruppierungsprozess bei unterschiedlichen Vergütungsordnungen

Orientierungssatz: 1. Der Rechtskraftumfang eines klageabweisenden Urteils bestimmt sich maßgeblich auch anhand der Tatsache, ob es sich um ein bloßes Prozessurteil handelt, welches die Klage als unzulässig abweist, oder um ein Sachurteil, welches die Begründetheit verneint. 2. Eine neue Klage übe denselben Streitgegenstand kann, wenn in einem Vorprozess die Klage durch Prozessurteil als unzulässig abgewiesen wurde, nur dann als zulässig behandelt werden, wenn sich die prozessualen Umstände in dem fraglichen Punkt gegenüber dem Vorprozess geändert haben.