LAG Köln - Urteil vom 18.12.2015
4 Sa 615/15
Normen:
BGB § 242;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 07.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3000/14

Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung des Arbeitgebers auf tarifliche Ausschlussfristen

LAG Köln, Urteil vom 18.12.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 615/15

DRsp Nr. 2016/3765

Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung des Arbeitgebers auf tarifliche Ausschlussfristen

Ausschlussfristen und Hinweispflichten des Arbeitgebers auf bestehende Ansprüche, Rechtsmissbrauch.

Es stellt sich nur in besonders krassen Fällen als rechtsmissbräuchlich dar, wenn der Arbeitgeber sich zur Abwehr von Ansprüchen des Arbeitnehmers auf tarifvertragliche Ausschlussfristen beruft. Insbesondere ist er auch nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer auf die rechtzeitige Geltendmachung von Ansprüchen hinzuweisen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.05.2015 - 7 Ca 3000/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242;

Tatbestand

a) b) c) d)