LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.10.2018
2 Sa 683/18
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; BGB § 242;
Fundstellen:
EzA-SD 2019, 4
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 9165/17

Rechtsmissbräuchlichkeit der wiederholten Befristung von Arbeitsverträgen

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 683/18

DRsp Nr. 2019/33

Rechtsmissbräuchlichkeit der wiederholten Befristung von Arbeitsverträgen

Bei einer Gesamtbefristungsdauer von 25 Monaten, in die sechs Befristungen bzw. Verlängerungen des befristeten Vertrages zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers fallen, ist ein Rechtsmissbrauch nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zum sog. institutionellen Rechtsmissbrauch nicht zu erkennen.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19.04.2018 - 1 Ca 9165/17 - wird auf ihre Kosten bei unverändertem Streitwert zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; BGB § 242;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der letzten Befristung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin.