LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.11.2018
7 Sa 621/18
Normen:
AGG § 15 Abs. 2; BGB § 242;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 3687/17

Rechtsmissbräuchlichkeit einer Entschädigungsklage wegen Diskriminierung bei einer Bewerbung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.11.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 621/18

DRsp Nr. 2019/3451

Rechtsmissbräuchlichkeit einer Entschädigungsklage wegen Diskriminierung bei einer Bewerbung

Von der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Bewerbung ist auszugehen, wenn sich ein Bankkaufmann mit sechs Jahren Berufserfahrung auf eine Teilzeitstelle in einem Modeladen am Tegern-See bewirbt und die Bewerbung somit ohne erkennbaren Bezug zu der ausgeschriebenen Stelle lediglich ins Blaue hinein verfasst und abgesandt worden ist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Bewerber nach seiner Bewerbung eine Zu- oder Absage gar nicht erst abgewartet, sondern binnen einer Frist von nicht einmal drei Wochen Klage auf Entschädigung erhoben hat.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Februar 2018 - 19 Ca 3687/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 15 Abs. 2; BGB § 242;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ein Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung aufgrund seines Geschlechts bei einer Stellenbewerbung zusteht.