I. Die klagende Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begehrt die Genehmigung einer Änderung ihrer Satzung durch das Bundesministerium für Gesundheit als Aufsichtsbehörde. Umstritten ist nur noch die Genehmigungsfähigkeit einer Satzungsregelung, wonach die Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung ruht, solange ein Mitglied der Vertreterversammlung dem Vorstand angehört.
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