Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 30. Juni 2021 -
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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