LAG Köln - Beschluss vom 02.02.2006
4 (10) Ta 118/05
Normen:
ZPO § 114 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3914/04

Rechtswidrige Ablehnung der Prozesskostenhilfe allein unter Hinweis auf klagabweisendes Urteil

LAG Köln, Beschluss vom 02.02.2006 - Aktenzeichen 4 (10) Ta 118/05

DRsp Nr. 2006/19970

Rechtswidrige Ablehnung der Prozesskostenhilfe allein unter Hinweis auf klagabweisendes Urteil

»Es ist grundsätzlich rechtswidrig, einen PKH-Antrag mit der bloßen Verweisung auf ein inzwischen ergangenes klageabweisendes Urteil zurückzuweisen.«

Normenkette:

ZPO § 114 ;

Gründe:

I. Erfolgsaussicht war zu bejahen.

Das Arbeitsgericht hat im angefochtenen Beschluss statt einer Begründung lediglich auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 18.11.2004 verwiesen. Ein solches Vorgehen ist grundsätzlich rechtswidrig.