LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.03.2014
14 Sa 34/13
Normen:
BetrAVG § 2 Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 5 S. 1; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 18.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 273/09

Rechtswidriger Eingriff in dienstzeitabhängige nichterdiente Zuwachsraten durch Neuordnung der betrieblichen VersorgungsansprücheFeststellungsklage der Arbeitnehmerin bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu sachlich angemessenen und verhältnismäßigen Gründen für den Eingriff in künftige Zuwächse der zugesagten Altersversorgung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.03.2014 - Aktenzeichen 14 Sa 34/13

DRsp Nr. 2014/12661

Rechtswidriger Eingriff in dienstzeitabhängige nichterdiente Zuwachsraten durch Neuordnung der betrieblichen VersorgungsansprücheFeststellungsklage der Arbeitnehmerin bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu sachlich angemessenen und verhältnismäßigen Gründen für den Eingriff in künftige Zuwächse der zugesagten Altersversorgung

1. Ob die Neuordnung von Versorgungsansprüchen in zukünftige dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge tatsächlich eingreift, kann erst durch eine Vergleichsberechnung zum Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles sicher ermittelt werden; gleichwohl hat die betroffene Arbeitnehmerin ein berechtigtes und begründetes Interesse an der Feststellung ihres Versorgungsanspruchs. 2. Die Neuordnung von Versorgungsansprüchen ist im Hinblick auf Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit im Rahmen der vom Bundesarbeitsgerichts entwickelten Drei-Stufen-Lehre zu überprüfen; für Eingriffe in dienstzeitabhängige und noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen insoweit sachlich-proportionale Gründe.