Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 03.08.2020 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag oder durch eine fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung der Beklagten endete.
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