LAG Hamm - Urteil vom 17.05.2021
18 Sa 1124/20
Normen:
BGB § 125; ZPO § 91;
Fundstellen:
ArbRB 2021, 332
EzA-SD 2022, 10
NZA-RR 2021, 531
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 03.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1619/19

Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei berechtigter KündigungKein Verstoß gegen Gebot fairen Verhandelns bei Drohen mit rechtmäßiger Kündigung wegen Untreue

LAG Hamm, Urteil vom 17.05.2021 - Aktenzeichen 18 Sa 1124/20

DRsp Nr. 2021/9864

Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei berechtigter Kündigung Kein Verstoß gegen Gebot fairen Verhandelns bei Drohen mit rechtmäßiger Kündigung wegen Untreue

Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen das Gebot fairen Verhandelns beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages, wenn er einen Rechtsanwalt zu den Vertragsverhandlungen hinzuzieht, einen Aufhebungsvertrag vorlegt, der nur sofort abgeschlossen werden kann und dies mit der - im Streitfall nicht widerrechtlichen - Drohung verbindet, er werde eine fristlose Kündigung aussprechen und Strafanzeige erstatten.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19 wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Normenkette:

BGB § 125; ZPO § 91;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag oder durch eine fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung der Beklagten endete.

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