Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit des Klägers.
Der Kläger ist seit dem 29.09.1978 bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften, zuletzt bei der Dienststelle W. beschäftigt. Seit 1987 übt er die Tätigkeit eines Küchenchefs aus. Auf das Arbeitsverhältnis finden aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung die Vorschriften des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVAL II) Anwendung.
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