Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 6. Mai 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um einen Regress wegen Heilmittelverordnungen für zwei Versicherte in Höhe von insgesamt 2.283,08 Euro.
Die Beigeladene zu 2. ist Fachärztin für Innere Medizin und war bis zum 1. Juli 2014 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen.
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