Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.01.2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger, der Praktischer Arzt ist und im streitbefangenen Zeitraum in C zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen war, wendet sich gegen einen Regress wegen unzulässiger Verordnung von Arzneimitteln in den Quartalen IV/2007 bis III/2008.
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