Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.01.2014 wird verworfen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Regress wegen unzulässiger Verordnung von Arzneimitteln im Quartal IV/2006. Die Regresse betreffend die Quartale I bis III/2007 sind Gegenstand des Verfahrens
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