BAG - Urteil vom 15.12.1998
3 AZR 179/97
Normen:
Bundesrahmentarifverttrag für das Baugewerbe § 7; TVG § 1 (Tarifverträge: Baugewerbe);
Fundstellen:
AP Nr. 217 § 1 TVG Tarifverträge: Bau
BB 1999, 1170
DB 1999, 1272
DB 1999, 52
NZA 1999, 599
Vorinstanzen:
ArbG Münster - Urteil vom 25.6.1996 - 3 Ca 1873/95 ,
LAG Hamm, vom 08.12.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 1343/96

Reisegeld im Baugewerbe

BAG, Urteil vom 15.12.1998 - Aktenzeichen 3 AZR 179/97

DRsp Nr. 1999/4862

Reisegeld im Baugewerbe

»Arbeitnehmer des Baugewerbes, die auf einer Bau- oder Arbeitsstelle ohne tägliche Heimfahrt eingesetzt sind als Reisegeld-Vergütung für Heimfahrten nach § 7.4.6. grundsätzlich denTarifkilometerpreis für die Bahnfahrt 2. Klasse multipliziert mit den Entfernungskilometern der Bahnstrecke zwischen dem Bahnhof des Wohnortes und dem Bahnhof der Bau- oder Arbeitsstelle verlangen. Die Erstattung eines Sonderpreises wie des Preises für Fahrten mit dem ICE sieht der Tarifvertrag nicht vor.«

Normenkette:

Bundesrahmentarifverttrag für das Baugewerbe § 7; TVG § 1 (Tarifverträge: Baugewerbe);

Tatbestand: