BAG - Urteil vom 16.11.2000
6 AZR 449/99
Normen:
MTArb-OMTArb-O (Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts für Arbeiter an den MTArb - vom 10. Dezember 1990) § 38 Abs. 1, SR 2 a Nr. 11 Abs. 6; ThürRKGThürRKG (Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter - Thüringer Reisekostengesetz - vom 10. März 1994) § 8; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2; TVG § 1 (Auslegung);
Vorinstanzen:
ArbG Eisenach, vom 16.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 952/97
II. Thüringer Landesarbeitsgericht - Urteil vom 26. April 1999 - 8 Sa 691/98 ,

Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

BAG, Urteil vom 16.11.2000 - Aktenzeichen 6 AZR 449/99

DRsp Nr. 2001/15274

Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

1. Auf die Bestimmung in Nr. 11 der Sonderregelungen für Straßenbauarbeiter nach § 2 Abschn. B Abs. 1 Buchst. a (SR 2 a MTArb-O), nach der die Höhe einer dem Arbeitnehmer zustehenden monatlichen Reisekostenpauschale ein Vielfaches (hier: das Fünffache) des vollen Tagegeldes der Reisekostenstufe A nach dem Bundesreisekostengesetz beträgt, kann für Straßenwärter in Thüringen nach der mit Wirkung zum 1. Januar 1997 erfolgten Änderung des § 8 ThürRKG ein Anspruch nicht mehr gestützt werden. 2. Durch das in diesem Zeitpunkt in Kraft getretene Jahressteuergesetz 1997 wurde die Regelung über Reisekostenstufen und damit auch über die Reisekostenstufe A ersatzlos aus dem Bundesreisekostengesetz gestrichen. Die dadurch entstandene Tariflücke können die Gerichte für Arbeitssachen nicht schließen.

Normenkette:

MTArb-OMTArb-O (Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts für Arbeiter an den MTArb - vom 10. Dezember 1990) § 38 Abs. 1, SR 2 a Nr. 11 Abs. 6; ThürRKGThürRKG (Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter - Thüringer Reisekostengesetz - vom 10. März 1994) § 8; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2; TVG § 1 (Auslegung);

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine pauschale Reisekostenvergütung des Klägers für die Monate Januar 1997 bis April 1998.