BAG - Urteil vom 07.12.2000
6 AZR 489/99
Normen:
MTArb § 38 Abs. 1, SR 2 a Nr. 10 Abs. 6; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2; TVG § 1 (Auslegung);
Vorinstanzen:
ArbG Lüneburg, vom 20.05.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 237/98
LAG Niedersachsen, vom 11.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 1433/98

Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

BAG, Urteil vom 07.12.2000 - Aktenzeichen 6 AZR 489/99

DRsp Nr. 2001/15277

Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

1. Auf die Bestimmung in Nr. 10 der Sonderregelungen für Straßenbauarbeiter nach § 2 Abschn. B Abs. 1 Buchst. a (SR 2 a MTArb), nach der die Höhe einer dem Arbeitnehmer zustehenden monatlichen Reisekostenpauschale ein Vielfaches (hier: das Fünffache) des vollen Tagegeldes der Reisekostenstufe A nach dem Bundesreisekostengesetz beträgt, kann für Straßenwärter in Niedersachsen nach der mit Wirkung zum 1. Januar 1997 erfolgten Änderung des § 9 BRKG ein Anspruch nicht mehr gestützt werden. 2. Durch das in diesem Zeitpunkt in Kraft getretene Jahressteuergesetz 1997 wurde die Regelung über Reisekostenstufen und damit auch über die Reisekostenstufe A ersatzlos aus dem Bundesreisekostengesetz gestrichen. Die dadurch entstandene Tariflücke können die Gerichte für Arbeitssachen nicht schließen.

Normenkette:

MTArb § 38 Abs. 1, SR 2 a Nr. 10 Abs. 6; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2; TVG § 1 (Auslegung);

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine pauschale Reisekostenvergütung des Klägers ab dem 1. Januar 1997.