LSG Hamburg - Urteil vom 24.09.2018
L 2 U 14/18
Normen:
FRG § 5 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 36 U 45/17

Rente wegen einer Berufskrankheit

LSG Hamburg, Urteil vom 24.09.2018 - Aktenzeichen L 2 U 14/18

DRsp Nr. 2018/17302

Rente wegen einer Berufskrankheit

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FRG § 5 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines wiederholten Überprüfungsverfahrens nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) über einen Anspruch auf Rente wegen einer Berufskrankheit (BK) Lärmschwerhörigkeit (BK Nr. 2301 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BK 2301) bzw. Nr. 50 der Liste der BKen nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR)) und dabei insbesondere, ob eine in der DDR nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 20 v.H. gezahlte Rente überzuleiten ist.