Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 5. Dezember 2019 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 12. Mai 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. November 2016 verurteilt, dem Kläger Rente wegen voller Erwerbsminderung für die Zeit ab 1. November 2020 zu gewähren. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt drei Viertel der außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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