LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 29.09.2017
L 21 R 932/14
Normen:
VO (EG) 883/2004 Art. 81 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 45 R 271/13

Rente wegen ErwerbsminderungZustellungen im AuslandBerufungseinlegung bei einem ausländischen GerichtEine dem Landessozialgericht entsprechende Stelle

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2017 - Aktenzeichen L 21 R 932/14

DRsp Nr. 2017/16626

Rente wegen Erwerbsminderung Zustellungen im Ausland Berufungseinlegung bei einem ausländischen Gericht Eine dem Landessozialgericht entsprechende Stelle

!. Bei dem Servicio Comun de Registro y Reparto des los Juzgados de Ourense handelt es sich um eine dem Landessozialgericht im Sinne des Art. 81 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 entsprechende Stelle, so dass zur Berechnung der Berufungsfrist auf den Eingang einer Berufungsschrift dort abzustellen ist. 2. Eine solche "entsprechende Stelle" ist dann anzunehmen, wenn es sich bei ihr um eine Einrichtung handelt, die an der Verwaltung des Systems der sozialen Sicherheit teilnimmt.

Tenor

Die Berufung des Klägers ist zulässig.

Normenkette:

VO (EG) 883/2004 Art. 81 S. 1;

Tatbestand

In der Hauptsache streiten die Beteiligten um Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.