Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
Der Kläger ist am ... 1963 geboren und war in verschiedenen Bereichen beschäftigt (1978 bis 1981 als Mitarbeiter einer Kfz- und Reifenservice Firma, danach als Arbeitsvorbereiter, Staplerfahrer, Montagearbeiter sowie im Weiteren als Gleisbaufacharbeiter, Bauhelfer und Eisenflechter). 1988 schloss er die Ausbildung als Gleisbaufacharbeiter erfolgreich ab; ferner nahm er an verschiedenen Schweißerlehrgängen teil. Ein Rentenantrag im Oktober 2002 blieb erfolglos. Zuletzt war er von 2002 bis August 2004 als Schienenschweißer im Gleisbau eingesetzt.
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