Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 12. Dezember 2006 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger seit dem 1. Januar 1992 als selbstständiger Einzelunternehmer der Beitragspflicht zur Rentenversicherung unterliegt.
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