I. Der antragstellende Betriebsrat verlangt von der beteiligten Arbeitgeberin, an das beteiligte Betriebsratsmitglied P für dessen Teilnahme an einem vom DGB-Bildungswerk in der Zeit vom 5. bis 17. Januar 1992 durchgeführten Seminar "Sprechwirksamkeit - ich als Interessenvertreter in Rede und Gespräch" 113,-- DM Fahrtkosten sowie 13 Tagegelder zu je 25,20 DM auf der Grundlage der betrieblichen Spesenregelung zu zahlen.
Die Teilnahme des Beteiligten P beruhte auf einem Betriebsratsbeschluß vom 24. Oktober 1991. Damals war Herr P freigestelltes Betriebsratsmitglied; seit Januar 1992 ist er stellvertretender Betriebsratsvorsitzender.
Das von ihm besuchte Seminar hatte folgenden Inhalt:
"Begrüßung, Vorstellung, Einführung Darstellung und Diskussion von Seminarplan und Erwartungen
Sprachliche Kommunikation in Betrieb und Verwaltung
Anforderungen an Redenden und Hörenden
Ursache von und Umgang mit Lampenfieber
Verminderung der Wirksamkeit des Gesprochenen durch:
- falsche Atmung, unscharfe Artikulation
- Überschreitung der Indifferenzlage
- Sprechen im Schreibstil
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