1.
Mit der Klage vom 21.03.2006, am 23.03.2006 beim Arbeitsgericht eingegangen, hat der Kläger die Firma A. Sanierung, GmbH, vertr. d. d. GFer. Frederik Z., C-Straße, C-Stadt auf Erteilung einer Bescheinigung nach §
Mit Schreiben, welches am 12.04.2006 beim Arbeitsgericht eingereicht wurde, hat der Kläger gebeten, die Beklagtenbezeichnung zu korrigieren und als Geschäftsführer Herrn Klaus Dieter B aufzunehmen, wobei er einen Handelsregisterauszug, die Firma C. betreffend vorgelegt hat.
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