LSG Sachsen - Urteil vom 27.04.2017
L 4 R 574/16
Normen:
SGB X § 48; SGB VI § 89 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Chemnitz, vom 09.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 19 R 735/15

Rückforderung nach Aufhebung eines Bescheides über die Gewährung einer Erziehungsrente bei rückwirkender Bewilligung einer Rente wegen voller ErwerbsminderungAnsprüche auf mehrere Renten aus eigener VersicherungZahlungssperre für die niedrigere RenteNachträglicher Wegfall des Zahlungsanspruchs der niedrigeren Rente

LSG Sachsen, Urteil vom 27.04.2017 - Aktenzeichen L 4 R 574/16

DRsp Nr. 2018/17319

Rückforderung nach Aufhebung eines Bescheides über die Gewährung einer Erziehungsrente bei rückwirkender Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung Ansprüche auf mehrere Renten aus eigener Versicherung Zahlungssperre für die niedrigere Rente Nachträglicher Wegfall des Zahlungsanspruchs der niedrigeren Rente

1. Bestehen für denselben Zeitraum Ansprüche auf mehrere Renten aus eigener Versicherung, wird nach § 89 Abs. 1 Satz 1 SGB VI nur die höchste Rente geleistet und dies führt im Ergebnis zu einer Zahlungssperre mit der Folge, dass der Anspruch auf die niedrigere Rente zwar dem Grunde nach bestehen bleibt, aber während des Bezugs der höheren Rente nicht geltend gemacht werden kann.2. Bei rückwirkender Bewilligung einer höheren Rente entfällt dann nachträglich der Zahlungsanspruch der niedrigeren Rente.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 9. Juli 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 48; SGB VI § 89 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist eine Rückforderung in Höhe von 9.081,97 EUR nach Aufhebung eines Bescheides über die Gewährung einer Erziehungsrente bei rückwirkender Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung streitig.