LAG Chemnitz - Urteil vom 20.10.1999
2 Sa 43/99
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S.1, § 814, § 818 Abs. 3, § 819 ; BAT-O § 70 Abs. 2 ; Richtlinien öffentlicher Arbeitgeber zur Begrenzung von Rückforderungen, die aus Gehaltsüberzahlungen resultieren;
Vorinstanzen:
ArbG Bautzen, vom 02.12.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1511/98

Rückforderung überzahlten Gehaltes von Lehrer mit Ausbildung zum Freundschaftspionierleiter nach korrigierender Rückgruppierung /Rechtscharakter von Erlassen

LAG Chemnitz, Urteil vom 20.10.1999 - Aktenzeichen 2 Sa 43/99

DRsp Nr. 2000/4001

Rückforderung überzahlten Gehaltes von Lehrer mit Ausbildung zum Freundschaftspionierleiter nach korrigierender Rückgruppierung /Rechtscharakter von Erlassen

»§ 70 BAT-O, wonach für denselben Sachverhalt die "einmalige Geltendmachung des Anspruchs" reicht, "um die Ausschlußfrist auch für später fällig werdende Leistungen unwirksam zu machen", betrifft auch Rückzahlungsansprüche, die aus wiederholten eingruppierungswidrigen Überzahlungen resultieren.«

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 S.1, § 814, § 818 Abs. 3, § 819 ; BAT-O § 70 Abs. 2 ; Richtlinien öffentlicher Arbeitgeber zur Begrenzung von Rückforderungen, die aus Gehaltsüberzahlungen resultieren;

Tatbestand:

Die Parteien streiten aus Anlaß einer von dem Beklagten durchgeführten sog. korrigierenden Rückgruppierung über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.

In diesem Zusammenhang geht es weiter darum, ob seitens des Beklagten Gehalt überzahlt wurde und, wenn ja, die Überzahlungen auszugleichen seien.