Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I.
Die Beteiligten streiten über die Rückforderung von Fördermitteln nach dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und der Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bundesmittel) für die Kindertagesstätte in der ..., 85586 Poing.
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