I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 08. Juni 2006 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 20.538,84 EUR festgesetzt.
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