LAG Hamm - Urteil vom 23.01.2014
8 Sa 1073/13
Normen:
BGB § 812; ZPO § 286;
Fundstellen:
EzA-SD 2014, 7
Vorinstanzen:
ArbG Hamm, vom 02.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1971/12

Rückforderung von überzahltem LohnDarlegungs- und Beweislast bei KontovollmachtZur Verfügung gestellte EC-KarteBeweiskräftiges Indiz für eine Kenntnis von Bargeldabhebung

LAG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - Aktenzeichen 8 Sa 1073/13

DRsp Nr. 2014/5840

Rückforderung von überzahltem Lohn Darlegungs- und Beweislast bei Kontovollmacht Zur Verfügung gestellte EC-Karte Beweiskräftiges Indiz für eine Kenntnis von Bargeldabhebung

Rückforderung wegen überzahlten Lohns; Darlegungs- und Beweislast bei vom Arbeitgeber erteilter Kontovollmacht und behauptetem Vollmachtsmissbrauch 1. War der - nach Darstellung des Arbeitgebers als Aushilfskraft geringfügig beschäftigte - Kraftfahrer berechtigt, seinen Lohn sowie Auslagenersatz mit Hilfe der ihm zur Verfügung gestellten EC-Karte von einem hierfür eingerichteten Konto abzuheben, so trifft ihn - den Arbeitnehmer - im Grundsatz die Darlegungs- und Beweislast für den Umfang der geleisteten Arbeit, wenn er vom Konto eine höhere als die monatlich abgerechnete Aushilfsvergütung abhebt und der Arbeitgeber später den Mehrbetrag nach § 812 BGB zurückfordert.