ArbG Hamm, vom 02.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1971/12
Rückforderung von überzahltem LohnDarlegungs- und Beweislast bei KontovollmachtZur Verfügung gestellte EC-KarteBeweiskräftiges Indiz für eine Kenntnis von Bargeldabhebung
LAG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - Aktenzeichen 8 Sa 1073/13
DRsp Nr. 2014/5840
Rückforderung von überzahltem LohnDarlegungs- und Beweislast bei KontovollmachtZur Verfügung gestellte EC-KarteBeweiskräftiges Indiz für eine Kenntnis von Bargeldabhebung
Rückforderung wegen überzahlten Lohns; Darlegungs- und Beweislast bei vom Arbeitgeber erteilter Kontovollmacht und behauptetem Vollmachtsmissbrauch1. War der - nach Darstellung des Arbeitgebers als Aushilfskraft geringfügig beschäftigte - Kraftfahrer berechtigt, seinen Lohn sowie Auslagenersatz mit Hilfe der ihm zur Verfügung gestellten EC-Karte von einem hierfür eingerichteten Konto abzuheben, so trifft ihn - den Arbeitnehmer - im Grundsatz die Darlegungs- und Beweislast für den Umfang der geleisteten Arbeit, wenn er vom Konto eine höhere als die monatlich abgerechnete Aushilfsvergütung abhebt und der Arbeitgeber später den Mehrbetrag nach § 812BGB zurückfordert.
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