ArbG Duisburg, vom 07.03.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2013/91
Rückforderung zu Unrecht bezogenen Vorruhestandsgeldes: Wegfall der Bereicherung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.1991 - Aktenzeichen 4 Sa 581/91
DRsp Nr. 2002/8885
Rückforderung zu Unrecht bezogenen Vorruhestandsgeldes: Wegfall der Bereicherung
Wird zu Unrecht Vorruhestandsgeld in einem Monat bezogen, ist nach allgemeiner Lebenserfahrung von einem Verbrauch dieser Bezüge und damit einem Wegfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 3BGB auszugehen, so dass es eines weiteren Nachweises über den Verbleib dieser Beträge im einzelnen seitens des Bereicherungsschuldners nicht bedarf. Dies gilt jedenfalls dann, wenn feststeht, daß in dem fraglichen Monat der Bereicherungsschuldner keine besonderen Vermögensrücklagen gebildet hat.